Das Statut "Einheit und Pluralismus" (1969)
Richtlinien und
Bedingungen für die Anwendung
Das gegenwärtige Generalkapitel ist überzeugt, "daß die in der Liebe gegründete Einheit, die seit seinen Anfängen die Stärke und Zierde des Zisterzienserordens war" (Brief Papst Pauls VI. an den Orden), heute "vor allem durch ein tiefes Gespür unserer Vebundenheit in der erlebten Erfahrung der geistlichen Werte, die wir gemeinsam besitzen", gepflegt wird. Und eben deshalb hat das gegenwärtige Generalkapitel schon in seiner Erklärung über das Zisterzienserleben sowohl die kontemplative Ausrichtung als auch die grundlegenden Observanzen unseres Ordens bekräftigt.
In diesem vorliegenden Statut werden jene Observanzen, die heute eine besondere Aufmerksamkeit verlangen, genauer aufgezeigt und vorgelegt, damit die grundlegenden Werte unseres Lebens sichergestellt werden, ohne eine Gleichförmigkeit in den Einzelheiten aufzuerlegen, wo rechtmäßig Vielförmigkeit bestehen muß. Weiter werden hier die Bedingungen festgelegt, unter denen jede Gemeinde - in der Verbundenheit mit den anderen Klöstern des Ordens und gemäß den allgemeinen Richtlinien - ihre lebendige Erfahrung des Zisterzienserlebens vertiefen kann.
Richtlinien
1. In Treue zu den Vorstellungen ihrer Gründer leben die Zisterziensermönche unter einer Regel und einem Abt, in einer stabilen Gemeinschaft, die wirksam abgetrennt ist von der Welt und innig verbunden durch die Liebe Christi.
2. Als geistlicher Vater seiner Gemeinde unterscheidet der Abt den Willen Gottes, insbesondere im Hören auf seine Brüder im Geist des dritten Kapitels der Regel.
3. In der Tagesordnung soll man das Gleichgewicht zwischen Opus Dei, Lectio divina und Handarbeit beibehalten, das die Regel des heiligen Benedikt verlangt.
4. Die Zeit des Aufstehens soll so angesetzt werden, daß die darauf folgenden Vigilien ihren traditionellen Charakter als nächtliches Gebet in der Erwartung der Wiederkunft des Herrn behalten.
5. Der Mönch, der nach dem unablässigen Gebet strebt, hat jeden Tag eine bestimmte Zeit ausschließlich zum Beten nötig.
6. Dieses Streben nach dem Gebet muß in einem Klima der Sammlung und des Schweigens, für das alle verantwortlich sind, gelebt werden. Insbesondere wird man das Große Stillschweigen
in der Nacht und das Schweigen an den regularen Orten beibehalten.
7. Die Trennung von der Welt verlangt, daß die Ausgänge selten und wirklich begründet sind. Der Gebrauch von Radio und Fernsehen soll nur eine Ausnahme sein. Auch für die anderen Kommunikationsmittel ist weise Maßhaltung erforderlich.
8. Unsere Klöster müssen eine hochherzige Gastfreundschaft pflegen, ohne daß diese den kontemplativen Charakter unseres Lebens stört.
9. Die Kost soll einfach und frugal sein. Man soll die gemeinschaftliche Übung des Fastens und der Abstinenz beibehalten.
10. Man soll das Habit als kennzeichnendes Merkmal des Ordens beibehalten. Sein Gebrauch kann in den verschiedenen Häusern des Ordens unterschiedlich sein.
11. Das Leben der Gemeinde wie das jedes einzelnen Mönches soll den Stempel der Einfachheit und der Armut tragen. Darüber hinaus soll es durch echt evangelische brüderliche Zurechtweisung angespornt werden.
Bedingungen für die
Anwendung
12. Die Klöster des Ordens können die Einzelheiten ihrer Observanzen innerhalb der Grenzen der vorliegenden Richtlinien selbst festlegen. Eine wirksame Befragung der Gemeinde, die in verschiedener Weise erfolgen kann, soll diese Versuche begleiten.
13. Was im zweiten und dritten Teil der Konstitutionen [von 1924] oder in den Usus nicht zum allgemeinen Kirchenrecht gehört, soll in Zukunft nur noch den Wert eines Hinweises haben.
14. Das Ergebnis der Versuche soll vom Visitator überprüft werden, und dieser soll in seinem Bericht dem Generalkapitel darüber Rechenschaft ablegen.
15. Auf den Regionalkonferenzen sollen die Erfahrungen ausgetauscht werden, um so den Gemeinden in ihren Bemühungen zu helfen.