This is a picture of the first page of the german
ultimatum to the Belgian government.
The original transcription is given below a translation can be found
at
'The WW1 Document archive'.
Kaiserlich
Brüssel, den 2. August 1914
Deutsche Gesandschaft
in Belgien.
Très Confidentiel
Der Kaiserlichen Regierung liegen zuverlässige
Nachrichten vor über den beabsichtigten Aufmarsch französischer
Streitkäfte an der Maas-Strecke Givet-Namur. Sie lassen keinen Zweifel
über die Absicht Frankreichs, durch belgisches Gebiet gegen Deutschland
vorzugehen.
Die Kaiserliche Regierung kann sich der Besorgniss
nicht erwehren, dass Belgien, trotz besten Willens nicht im Stande sein
wird, ohne Hülfe einen französischen Vormarsch mit so grosser Aussicht
auf erfolg abzuwehren, dass darin eine ausreichende Sicherheit gegen die
Bedrohung Deutschlands gefunden werden kann. Es ist ein Gebot der
Selbsterhaltung für Deutschland, dem feindlichen Angriff zuvorzukommen.
Mit dem grössten Bedauern würde es daher die deutsche Regierung erfüllen,
wenn Belgien einen Akt der Feindeligkeit gegen sich darin erblicken würde,
dass die Massnahmen seiner Gegner Deutschland zwingen, zur Gegenwehr auch
seinerseits belgisches Gebiet zu betreten.
Um jede Missdeutung auszuschliessen, erklärt die
Kaiserliche Regierung das Folgende :
1.Deutschland beabsicht
keinerlei Feindseligkeiten gegen Belgien. Ist Belgien gewillt, in dem
bevorstehenden Kriege, deutschland gegenüber eine wohlwollende Neutralität
einzunehmen, so verplichtet sich die deutsche Regierung, beim Friedensschluss
Besitzstand und Unabhängigkeit des Köningreichs im vollem Umfang zu
garantieren.
2.Deutschland verflichtet sich
unter obiger Voraussetzung, das Gebiet des Königreichs wieder zu räumen,
sobald der Friede geschlossen ist.
3.Bei einer freundschaftlicher
Haltung Belgiens ist Deutschland bereit, im Einvernehmen mit dem
Königlich-Belgischen Behörden alle Bedürfnisse seiner Truppen gegen
Barzahlung anzukaufen und jeden Schaden ersetzen, der etwa durch deutsche
Truppen verursacht werden könnte.
4.Sollte Belgien den deutschen
Truppen feindlich entgegen treten, insbesondere ihrem Vorgehen durch
Widerstand der Maas-Befestigungen oder durch Zerstörungen von Eisenbahnen,
Strassen, Tunneln oder sonstigen Kunstbauten Schwierigkeiten bereiten,
so wird Deutschland zu seinem Bedauern gezwungen sein, das Königreich als
Feind zu betrachten. In diesem Falle würde Deutschland dem Königreich
gegenüber keine Verflichtungen übernehmen können, sondern müsste die spätere
Regelung des Verhältnisses beider Staaten zu einander der Entscheidung der Waffen
überlassen.
Die Kaiserliche Regierung giebt sich der bestimmten Hoffnung hin, dass diese
Eventualität nicht eintreten, und dass die Königlich-Belgische Regierung
die geeigneten Massnahmen zu treffen wissen wird, um zu verhindern, das
Vorkommnisse, wie die vorstehend erwähnten, sich ereignen. In diesem Falle
würden die freundschaflichen Bande, die beide Nachbarstaaten verbinden, eine
weitere und dauernde Festigung erfahren.
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