German Ultimatum


This is a picture of the first page of the german ultimatum to the Belgian government.
The original transcription is given below a translation can be found at 'The WW1 Document archive'.


       Kaiserlich                                             Brüssel, den 2. August 1914
Deutsche Gesandschaft
       in Belgien.                                                    Très Confidentiel

Der Kaiserlichen Regierung liegen zuverlässige Nachrichten vor über den beabsichtigten Aufmarsch französischer Streitkäfte an der Maas-Strecke Givet-Namur. Sie lassen keinen Zweifel über die Absicht Frankreichs, durch belgisches Gebiet gegen Deutschland vorzugehen.
Die Kaiserliche Regierung kann sich der Besorgniss nicht erwehren, dass Belgien, trotz besten Willens nicht im Stande sein wird, ohne Hülfe einen französischen Vormarsch mit so grosser Aussicht auf erfolg abzuwehren, dass darin eine ausreichende Sicherheit gegen die Bedrohung Deutschlands gefunden werden kann. Es ist ein Gebot der Selbsterhaltung für Deutschland, dem feindlichen Angriff zuvorzukommen. Mit dem grössten Bedauern würde es daher die deutsche Regierung erfüllen, wenn Belgien einen Akt der Feindeligkeit gegen sich darin erblicken würde, dass die Massnahmen seiner Gegner Deutschland zwingen, zur Gegenwehr auch seinerseits belgisches Gebiet zu betreten.
Um jede Missdeutung auszuschliessen, erklärt die Kaiserliche Regierung das Folgende :
    1.Deutschland beabsicht keinerlei Feindseligkeiten gegen Belgien. Ist Belgien gewillt, in dem bevorstehenden Kriege, deutschland gegenüber eine wohlwollende Neutralität einzunehmen, so verplichtet sich die deutsche Regierung, beim Friedensschluss Besitzstand und Unabhängigkeit des Köningreichs im vollem Umfang zu garantieren.
    2.Deutschland verflichtet sich unter obiger Voraussetzung, das Gebiet des Königreichs wieder zu räumen, sobald der Friede geschlossen ist.
    3.Bei einer freundschaftlicher Haltung Belgiens ist Deutschland bereit, im Einvernehmen mit dem Königlich-Belgischen Behörden alle Bedürfnisse seiner Truppen gegen Barzahlung anzukaufen und jeden Schaden ersetzen, der etwa durch deutsche Truppen verursacht werden könnte.
    4.Sollte Belgien den deutschen Truppen feindlich entgegen treten, insbesondere ihrem Vorgehen durch Widerstand der Maas-Befestigungen oder durch Zerstörungen von Eisenbahnen, Strassen, Tunneln oder sonstigen Kunstbauten Schwierigkeiten bereiten, so wird Deutschland zu seinem Bedauern gezwungen sein, das Königreich als Feind zu betrachten. In diesem Falle würde Deutschland dem Königreich gegenüber keine Verflichtungen übernehmen können, sondern müsste die spätere Regelung des Verhältnisses beider Staaten zu einander der Entscheidung der Waffen überlassen.
Die Kaiserliche Regierung giebt sich der bestimmten Hoffnung hin, dass diese Eventualität nicht eintreten, und dass die Königlich-Belgische Regierung die geeigneten Massnahmen zu treffen wissen wird, um zu verhindern, das Vorkommnisse, wie die vorstehend erwähnten, sich ereignen. In diesem Falle würden die freundschaflichen Bande, die beide Nachbarstaaten verbinden, eine weitere und dauernde Festigung erfahren.


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